Hier finden Sie Informationen und Fragebögen zum Download zu Gesundheitsterminen, die im Folgenden einzeln aufgeführt werden. Wir verweisen für mehr Information auf die Beiträge unserer Social Media-Kanäle (s.u.).
Bitte vereinbaren Sie hierfür Ihren Termin telefonisch, da geklärt werden muss, wie häufig und in welchem Umfang die Termine entsprechend dem Alter und dem Versichertenmodus erfolgen können. Und ob - im Falle eines Checkups - ggf. auch parallel ein Hautkrebsscreening erfolgen kann bzw. für Männer ab 45 Jahren die jährliche Krebsvorsorge/Prostatakrebsvorsorge bzw. für Männder ab 65 Jahren das Bauchaortenaneurysmascreening. Dafür ist dann ein spezieller zeitlicher Rahmen für Sie fixiert.
Bei allen u.g. Terminen sollten Sie bitte Ihren Impfpass mitbringen und bereit halten. Gerne können Sie die unten stehenden Fragebögen ausgefüllt zum Termin mitbringen!
Wir freuen uns auf Sie und wenn wir mit Ihren gemeinsam präventiv tätig sein können.
Gesundheitsvorsorge (Check-up)
Darmkrebsscreening (ab 50 Jahren)
Bei Männern und Frauen ab 50 Jahre wird eine Darmkrebsvorsorge mit jährlichem iFOBT (Blut im Stuhl-Test) von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Bei den Männern kann bereits ab 50J auch eine Koloskopie (Darmspiegelung) erfolgen, bei den Frauen ab 55Jahren. Zudem sollten individuelle Risiken und familiäres Risiko beachtet und im Gespräch geklärt werden.
Hautkrebsscreening ab 35 Jahren
Alle 2 Jahre übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen unabhängig vom Versichertenmodus ein allgemeines mehrstufiges Hautkrebsscreening, für das alle unsere Ärzte speziell weitergebildet sind. Zusätzlich verwenden wir ein Auflichtmikroskop von HEINE bei Bedarf. Bei Auffälligkeiten, die der fachärztlichen Abklärung bedürfen, leiten wie Sie gerne weiter.
Vereinbaren Sie hierfür einen telefonischen Termin.
Krebsvorsorge Männer ab 45 Jahre
Jährlich kann bei Bedarf eine Krebsvorsorge für Männer erfolgen. Alternativ kann man diese beim Urologen durchführen lassen. Welche Leistungsinhalte dabei sind und welche in Eigenleistung übernommen werden müssen, klären wir mit Ihnen im Gespräch.
Jugendarbeitsschutzuntersuchung
Die Erstuntersuchung darf zu Beginn der Berufstätigkeit nicht älter als 14 Monaten sein. Ist die/der Jugendliche nach einem Jahr noch keine 18 Jahre alt, muss sie/er zur ersten Nachuntersuchung. Bitte füllen Sie als Erziehungsberechtige/r das Formblatt JuSchu_Merkblatt_Datenblatt fuer Patient_in.pdf gemeinsam mit Ihrer Tochter/Ihrem Sohn aus und bringen es unterschrieben mit zum Termin.
Jugendgesundheitsuntersuchung J1 (12-14 Jahre)
Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 ist ein Früherkennungsuntersuchung für Mädchen und Jungen im Alter zwischen 12 und 14 Jahren (max. bis vollendetes 15. Lebensjahr). Sie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und ergänzt die 10 U-Untersuchungen, die innerhalb der ersten sechs Lebensjahre eines Kindes stattfinden.
Jugendgesundheitsuntersuchung J2 (16-17 Jahre)
Die Jugendgesundheitsuntersuchung J2 ist ein letzte zusätzliche Früherkennungsuntersuchung für Mädchen und Jungen im Alter zwischen 16 und 17 Jahren (max. bis vollendetes 17. Lebensjahr). Die J2 ist keine gesetzlich vorgeschriebene Krankenkassenleistung. Einige Krankenkassen übernehmen dennoch die Kosten: TK und Knappschaft.