Es handelt sich hierbei um eine Privat/ Selbstzahlerleistung. Die Kosten entnehmen Sie bitte der Honorarvereinbarung oder erfahren Sie im persönlichen Arzt-Patienten-Gespräch.
Bitte beachte Sie, dass Sie sich eventuell schon vorab um einen Termin bei einer anerkannten Sehteststelle zur Bestätigung eines ausreichenden Sehvermögens sowie eine Bescheinigung des Hörgeräteakustikbetriebes mit der Bestätigung des ausreichenden Hörvermögens vereinbaren und diesen uns dann vorlegen.